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Infos zum Thema Rückkehr aus dem "Auslandsurlaub"

Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf Urlaubsaufenthalte und der auch damit verbundenen, gestiegenen Infektionszahlen möchten wir Euch folgende Infos zum Thema Rückkehr aus dem "Auslandsurlaub" geben.

 

  • Für Urlaubsrückkehrer aus einem ausgewiesenem Risikogebiets ist zwingend ein negativer Corona- Test vorzuweisen oder alternativ 14 Tage „Quarantäne“ einzuhalten.
  • Bei einer Rückkehr aus bisher nicht ausgewiesenen Risikogebieten (insbesondere Gebiete mit hohen bzw. steigenden Infektionszahlen; aktuell z.B. Kroatien, Teile Frankreichs, Österreich) wünschen bzw. erwarten wir zum Schutz von Mitspielern/innen und Gegnern einen freiwilligen Test (oder 14 Tage „Quarantäne“) im Rahmen der Eigenverantwortung.

 

Weiterhin sind die geltenden Verordnungen, insbesondere das Hygienekonzept, einzuhalten.

 

 


Info zur  Neue Corona-Verordnung Sport ab 1. Juli
 
Liebe Trainer und Vereinsverantwortliche,
 

Die Landesregierung hat am 23. Juni 2020 eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie ist seit dem 1. Juli 2020 gültig (Corona-Verordnung des Landes BW)

Die Corona-Verordnung wurde in den vergangenen Monaten aufgrund der veränderten Lage zumeist für Lockerungen von Maßnahmen mehrfach geändert. Jetzt wurde die komplette Verordnung neu gefasst, sie ist damit übersichtlicher und leichter verständlich.

In diesem Zuge wurde auch die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) überarbeitet. Die neuen Regelungen sind deutlich übersichtlicher und verständlicher.
Sie enthalten weitere Lockerungen für den Breitensport.

Nachfolgend geht es uns konkret um die Änderungen CoronaVO Sport:

 

Was ändert sich zum 1. Juli?

  • Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb ist auf 20 Personen beschränkt
     
  • Umkleiden und Duschen dürften wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
  • Im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das für die übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen erforderlich ist
     
  • Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind [...] wieder zulässig (z.B. Testspiele gg. andere Mannschaften)
 
Die Jugendleiter und JSG-Verantwortliche haben sich im Vorfeld ausgiebig beraten und für alle Mannnschaften der JSG Ubstadt - Weiher nachfolgende Regelungen getroffen.
 
 
konkrete Änderungen des Hygienekonzepts und Empfehlungen der JSG (gültig ab 06.07.2020):
 
 
  • keine Freundschafts- oder Testspiele (vorerst bis zu den Sommerferien)
     
  • die maximale Gruppengröße kann auf 20 Personen erweitert werden; wir empfehlen aber weiterhin kleinere Gruppengrößen
     
  • Umkleiden und Duschen bleiben weiterhin geschlossen
     
  • die Abstands- und Hygieneregeln sind immer - soweit möglich - einzuhalten!
     
  • der Trainer dokumentiert weiterhin die Trainingstage und Teilnehmer
     
  • der Trainer definiert im Vorfeld die Art des Trainings
     
    • „kontaktloses Training“ (wie bisher) oder
       
    • „Training unter Kontaktsituationen“ (neu)
       
  • Grundsätzlich stellen wir jedem Trainer frei, auf welche Art er trainieren möchte. Wir empfehlen abwechselnd zu trainieren - einmal kontaktlos, einmal unter Kontaktsituationen.
    Die Eltern können individuell entscheiden zu welchem Training ihr Sohn/Tochter gehen möchte - so hat jeder die Chance, am Training teilzunehmen.

    Hintergrund ist, dass wenn wir Kontaktsport im Training zulassen, die Wahrscheinlichkeit steigt, dass beim Verdacht oder einem betätigten Fall eines Spielers/Trainers alle Spieler/Trainer dieser Trainingsgruppe (und ggf. die Familien der Spieler) in Quarantäne müssen, da sie direkten Kontakt hatten.
    Das würde z.B. im Urlaubsfall oder bei wichtigen geschäftlichen Terminen von Eltern bedeuten, das diese dann nicht durchgeführt werden können. Dafür sind auch die Kontaktdaten 
    (Trainingsdokumentation) zwingend notwendig. Wir als Verein sind verpflichtet, die Daten auf Nachfrage an die zuständige Behörde weiterzugeben.
     
    • Beim kontaktlosen Training muss lt. geltender Regelungen nur diese Person unter Quarantäne
       
    • Beim Training unter Kontaktsituationen kann es sein, dass die ganze Trainingsgruppe (und ggf. die Eltern/Geschwister) in Quarantäne müssen. Diese kann bis zur Klärung/Testergebnisse bis zu 14 Tagen liegen. Die Entscheidung liegt dann beim Gesundheitsamt.
 
Gebt diese Informationen an die Eltern und Jugendlichen weiter.  Das Hygienekonzept wurde entsprechend geändert und ist ab dem 06.07.20 gültig. 
Es ist auf der JSG - Homepage veröffentlicht.

 

Liebe Grüße
Eure Jugendleiter der Ortsvereine


geänderte Fassung mit Wirkung zum 06.07.2020

 

Das Konzept gilt für alle Trainer und Spieler der JSG Ubstadt – Weiher;
vertreten durch die Ortsvereine FV Ubstadt, TSV Stettfeld, FC Weiher und SV Zeutern.

 

 

Alle Trainer und Spieler der JSG Ubstadt – Weiher verpflichten sich durch schriftliche Dokumentation die nachfolgenden Regelungen einzuhalten und umzusetzen. Jeder Verein stellt einen Hygieneverantwortlichen für die Jugend. Dieser informiert jeweils über den aktuellen Stand des Hygienekonzeptes, welches auch auf der Internetseite des jeweiligen Vereins einzusehen ist. Alle Teilnehmer des Trainingsbetriebs sind verpflichtet sich über den aktuellen Stand des Hygienekonzepts zu informieren.

 

 

Folgende Regeln sind für den Trainingsbetrieb einzuhalten:

 

 

1.       Gesundheitszustand der Teilnehmer:

 

  • Mit Erscheinen zum Training erklärt der Teilnehmer gleichzeitig, dass er keine Symptome einer Covid-19 Erkrankung aufweist und keinen Kontakt mit einem aktiven Covid-19 Patienten hatte.
  • Personen, die zu einer Risikogruppe gehören oder die im Familienbereich Angehörige haben die zu einer Risikogruppe gehören, entscheiden für sich eigenverantwortlich ob Sie am Training teilnehmen

 

 

2.       Organisation auf dem Sportplatz:

 

  • Das Training findet nur im Freien auf dem Sportplatz statt. Dort hängen die Hygieneregeln aus
  • Es ist ein Waschbecken mit Händewaschmittel vorhanden, bei dem sich die Teilnehmer vor und nach dem Training die Hände mindestens 30 Sekunden waschen können
  • Die Kabinenzugänge bleiben geschlossen, eine (Außen-) Toilette ist geöffnet, die aber nur Einzeln und nach Information an den Trainer  benutzt werden darf

 

 

3.       Ablauf der Trainingseinheit:

 

  • Die maximale Gruppengröße für den Trainings- und Übungsbetrieb ist entsprechend der generellen Corona-Verordnung auf 20 Personen beschränkt
  • Im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das für die übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen erforderlich ist
  • Der Trainer definiert im Vorfeld ob
    • „kontaktloses Training“ (wie bisher) oder
    • „Training unter Kontaktsituationen“ stattfindet [1]
  • Der Trainer dokumentiert weiterhin die Trainingstage und Teilnehmer in einer Liste, die am Ende der Woche dem jeweiligen Hygienebeauftragten übermittelt wird
  • es trainiert maximal eine Mannschaft je Platzhälfte
  • Die Teilnehmer ziehen sich zu Hause um du bringen ihre eigenen Getränke mit
  • Es finden keine Begrüßungs- und/oder Verabschiedungsrituale wie Händeschütteln und ähnliches statt
  • Bis zu den Sommerferien finden keine Freundschafts- oder Testspiele statt

 

 

Ich habe die Hygiene- und Verhaltensregeln gelesen und verpflichte mich, diese einzuhalten.



[1] Beim Training unter Kontaktsituationen kann es sein, dass bei einem Verdacht – oder bestätigten Covid-19-Fall eine bis zu 14-tägige Quarantäne aller Trainingsgruppenteilnehmer (und ggf. deren Familien) seitens der zuständigen Behörde angeordnet wird.

 

 

 


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